Wird ein Attikageschoss realisiert, stellt sich wegen der frei gewählten Anordnung der Attikafläche die Frage, ob dadurch das Nachbargrundstück übermässig beeinträchtigt, d.h. beschattet wird an den mittleren Wintertagen (8. Februar und 3. November).
Eine zusätzliche Beschattung um wenige Minuten steht der freien Anordnung des Attikageschosses nicht entgegen.