Wer bei der Aufmerksamkeit, wie sie nach den Umständen von ihm verlangt werden darf, nicht hat gutgläubig sein können, kann sich nicht auf seinen guten Glauben berufen. Aus der Baubewilligung war klar, dass für Fenster, Jalousien und Türen der Farbton RAL xy verwendet werden muss. Soweit die Bauherrschaft die Fenster bereits vor Erteilung der Baubewilligung bestellt und allenfalls eingebaut hat, muss ihr vorgehalten werden, dass bereits ein Blick auf die massgebliche Zonenvorschrift in der BNO genügt hätte, um zu erkennen, dass man in der Farbauswahl nicht ohne weiteres frei ist. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den einschlägigen Zonenvorschriften darf von jedem Bauherrn erwartet werden, umso mehr, wenn man Eigentümer einer Liegenschaft in einer Quartiererhaltungszone ist.