Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrages setzt keinen besonderen Kündigungsgrund voraus. Mieter und Vermieter sind grundsätzlich frei, ein unbefristetes Mietverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen und Termine zu beenden. Die Kündigung von Wohn- oder Geschäftsräumen ist indessen anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. Als treuwidrig gilt eine Kündigung allgemein, wenn sie ohne objektives, ernsthaftes und schützenswertes Interesse ausgesprochen wird und damit aus reiner Schikane erfolgt oder Interessen der Parteien tangiert, die in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Auf Verlangen ist die Kündigung zu begründen. Im Bestreitungsfalle sind alle für die Beurteilung des Kündigungsgrunds notwendigen Unterlagen vorzulegen.
Eine Kündigung kann auch aus rein ökonomischen Gründen erfolgen, z.B. um einen möglichst hohen Verkaufserlös zu erzielen.