Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken können wegen Umsatzeinbussen zu Entschädigungsforderungen führen. Für die Übermässigkeit der vorübergehenden Immissionen und damit für das Bestehen einer Entschädigungspflicht sprechen folgende Punkte:
a) die Beeinträchtigung hält über eine längere Dauer (Richtwert über ein halbes Jahr) an;
b) es sind erhebliche positive (Lärm, Staub usw.) oder negative Immissionen (wie Zugangserschwernisse) zu dulden, wobei die Intensität im Verlauf der Bauarbeiten ändern kann;
c) die Beeinträchtigung führt zu einer erheblichen Umsatzeinbusse (Richtwert 20 – 30 %) oder verursacht einen erheblichen Zusatzaufwand (wie für Reinigung).