Ein aufgrund des vorgelagerten, auskragenden Balkons nicht in Erscheinung tretender "Rücksprung" weist keine abstandsverringernde Wirkung auf und darf nicht an die Mehrlänge angerechnet werden.
Ein aufgrund des vorgelagerten, auskragenden Balkons nicht in Erscheinung tretender "Rücksprung" weist keine abstandsverringernde Wirkung auf und darf nicht an die Mehrlänge angerechnet werden.