Die Messweise des Grenzabstands wie auch die Definition des Vollgeschosses und der Fassade sind kantonal abschliessend definiert. Diesbezüglich besteht kein Raum für kommunales Recht.
Die Messweise des Grenzabstands wie auch die Definition des Vollgeschosses und der Fassade sind kantonal abschliessend definiert. Diesbezüglich besteht kein Raum für kommunales Recht.