Personen, die mit der zuwendenden Person während mindestens 5 Jahren in Wohngemeinschaft (gleicher Wohnsitz) gelebt haben, werden zum Steuersatz der Klasse 1 besteuert (§ 147 Abs. 2 lit. a Aargauer Steuergesetz).
Leben Geschwister in einem Zweifamilienhaus unter einem Dach, jedoch in getrennten, komplett ausgestatteten Wohnungen, liegt keine Wohngemeinschaft gemäss § 147 Abs. 2 lit. a StG vor und der Steuersatz der Klasse 1 gelangt nicht zur Anwendung.