Eine Gemeinde im Westaargau versucht immer wieder, Bauherren vor der Erteilung der Baubewilligung folgenden Text unterzeichnen zu lassen:
"Der Bauherr verpflichtet sich, innert 5 Jahren ab Fertigstellung des Umbaus/Umnutzung wissentlich keine Mietverträge mit ortsansässig oder externen Sozialhilfebezügern abzuschliessen oder diesen nach Mitteilung der Gemeinde umgehend zu kündigen."
Dabei handelt es sich um eine eindeutig rechtswidrige Bedingung (Nebenbestimmung). Eine solche Verknüpfung mit der Baubewilligung ist sachfremd. Es besteht kein hinreichender Sachzusammenhang mit der Baubewilligung. Mit Nebenbestimmungen dürfen keine sachfremden Ziele verfolgt werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich auch um eine menschenverachtende Praxis!