30 Jahre nach dem Bauabschluss verwirkt die Befugnis der Behörden zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einer Baute im Interesse der Rechtssicherheit. Nach Ablauf dieser Frist ist der rechtswidrige Zustand der Baute grundsätzlich zu dulden.
Eine Wiederherstellung ist aber auch nach 30 Jahren noch möglich, wenn sie zum Schutz von Polizeigütern im engeren Sinne, wie Sicherheit und Gesundheit von Personen erforderlich ist.