Eine Tierpension mit bis 20 Hunden ist in einer Wohnzone, die höchstens mässig störende Betriebe zulässt, nicht zonenkonform. Bauvorhaben müssen nicht nur hinsichtlich der damit verbundenen Immissionen, sondern auch von der raumplanerischen Zweckbestimmung her in eine bestimmte Zone passen (funktionelle Betrachtungsweise).
Selbst die Haltung von 9 Hunden in einer reinen Wohnzone ist nicht zonenkonform.