Die Anschlussgebühr ist die einmalige Gegenleistung des Grundeigentümers dafür, dass er das Recht erhält, die Infrastruktur der öffentlichen Wasserversorgung bzw. für die Ableitung des Abwassers zu benutzen. Sie stellt das Entgelt für den tatsächlichen Anschluss einer bestimmten Baute an das öffentliche Ver- oder Entsorgungsnetz dar und bestimmt sich regelmässig nach Art und Grösse der errichteten Baute.
Der Anschlussgebühr steht als Entgelt eine individualisierte Leistung des Gemeinwesens gegenüber. Sie ist geschuldet, wenn der Anschluss erfolgt und deren Benutzung möglich ist. Der Nachweis der tatsächlichen Benutzung des Anschlusses durch den Grundeigentümer ist dagegen nicht erforderlich.
Die Erhebung jeder Anschlussgebühr setzt grundsätzlich voraus, dass ein tatsächlicher Anschluss der Liegenschaft an das öffentliche Netz erfolgt. Die Erstellung eines Anschlusses ist somit Auslöser der Gebührenpflicht.