Die Behörden haben bei der Genehmigung einer Nutzungsplanung (Bauzonen- und Kulturlandplan) wie auch einer Sondernutzungsplanung (Erschliessungsplan, Gestaltungsplan) eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Abzuwägen sind sämtliche relevanten für und wider eine Planungsmassnahme sprechenden öffentlichen und privaten Interessen.