Werden Erschliessungsanlagen (Strassen, Leitungen) erstellt, können von den Grundeigentümern Beiträge erhoben werden. Erschliessungsbeiträge sind Abgaben, die als Ausgleich jenen Grundeigentümern auferlegt werden, denen aus einer öffentlichen Einrichtung ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst.
Beim Entscheid, ob einem Grundstück durch die Erschliessungsanlage ein wirtschaftlicher Sondervorteil zukommt, kommt es nicht auf die momentane Nutzung der Parzelle an. Es ist von den sich durch die Erstellung der Erschliessungsanlagen bietenden Chancen auszugehen.